# Elektronische Patientenakte

Alle gesetzlich Krankenversicherten sollen im Jahr 2025 eine sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, wenn sie nicht widersprechen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Ärztinnen und Ärzte, u.a. bei psychischen Erkrankungen auf das Recht hinweisen, der Befüllung der ePA widersprechen zu können. Wenn Sie die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchten, dann entstehen Ihnen keine Nachteile!

Dazu schreibt Dr. Christa Roth-Sackenheim, stellvertretende Vorsitzende der neuropsychiatrischen Berufsverbände BVDP und BVDN, in einem Kommentar: „Die neuropsychiatrischen Berufsverbände empfehlen ihren Mitgliedern, Patientinnen und Patienten dahingehend zu beraten, der Einrichtung der ePA aus diesem Grund bis auf weiteres vollständig zu widersprechen. Der richtige Zeitpunkt dafür ist jetzt, da die Krankenkassen gerade ihre Versicherten über die Einrichtung der ePA informieren und der Widerspruch relativ einfach umgesetzt werden kann. Zu einem späteren Zeitpunkt nach anfänglicher Zustimmung zur ePA wird dies erheblich schwieriger sein. Warum empfehlen die Verbände den Widerspruch? Daten zu psychischen Erkrankungen sind besonders schützenswert, weil sie im Zweifelsfall stigmatisierend wirken können. Das erkennt auch der Gesetzgeber an. Zwar ist die ePA eine patientengesteuerte Akte und hat das Ziel, die Hoheit über die Gesundheitsdaten bei den Patientinnen und Patienten zu belassen. Diese eigene Steuerung erfordert allerdings umfängliche Kenntnisse, die bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht vorauszusetzen sind. Darüber hinaus zählen Gesundheitsdaten zu den sensibelsten und gleichzeitig für Hackerinnen und Hacker lukrativsten Daten. Eine zentrale Datenspeicherung, wie sie bei der ePA vorgesehen ist, ist daher ein attraktives Ziel für Angriffe. In der Vergangenheit waren bereits mehrere nationale und zentralisierte europäische Gesundheitssysteme von umfangreichen Datenpannen betroffen. Aus diesem Grund ist es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis auch die Daten der ePA in Deutschland gehackt werden.“ (Quelle: Neurotransmitter 12/2024) .

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erklärte am 28.11.2024 bei der digital health conference dhc in Berlin: Das System aus ePA und FDZ sei „das größte Digitalprojekt, was es in Deutschland jemals gegeben hat“. „Wir sind im Gespräch mit Meta, OpenAI und Google. Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen bringt einen Datenschatz, der auch für Unternehmen interessant ist. Deutschland sollte sich dieser Entwicklung nicht verschließen.“ Hier können Sie die vollständige Meldung lesen.

Infoflyer und weiterführende Informationen zur elektronischen Patientenakte finden Sie u.a. beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, auf der Webseite von Psychiater und Psychotherapeut Dr. Andreas Meißner, dem Team Zahnärzte Bayern sowie bei der Bundesdatenschutzbeauftragten .