Der erweiterte Bewertungsausschusses hat am 11. März 2026 entschieden, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % zu kürzen. Hierzu hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) eine Stellungnahme unter dem Titel „Honorarkürzungen setzen falsches Signal für die psychische Gesundheit“ veröffentlicht. In der Stellungnahme wurde dieser Beschluß insbesondere deshalb scharf kritisiert, weil psychische Gesundheit nicht zu einem Sparposten im Gesundheitssystem werden darf. Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme.
Das Deutsche Psychotherapeutennetzwerk rechnet in diesem Zusammenhang vor, dass die jetzt beschlossenen Honorarkürzungen die Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherungen gerade einmal um etwa 0,05 Prozent senken würden.
Innerhalb von 5 Tagen wurde eine Petition unter dem Titel „Monatelange Wartezeiten – und jetzt werden psychotherapeutische Leistungen gekürzt?“ die u.a. die Rücknahme der Honorarkürzung der psychotherapeutischen Gesprächsleistungen fordert, von aktuell mehr als 300.000 Menschen unterzeichnet.
Wenn Sie sich dieser Petition anschließen wollen, können Sie hier unterzeichnen.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch im Deutschen Ärzteblatt.